WIR FREUEN UNS AUF EURE ANFRAGE
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich 
1. Für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der Firma Noack & Koll GbR (Herderstraße 95, Hilden), nachfolgend formbar events & catering genannt, vertreten durch ihre Geschäftsführer BarbaraNoack und Linda Koll, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen aufgrund der uns erteilten Aufträge und werden durch das Zustandekommen des Vertrags vom Kunden anerkannt. 
2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

II. Angebot 
1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung. 
2. Änderungen, insbesondere die nachträglichen Veränderungen des Umfangs der von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen oder Änderungen der Lieferzeiten oder -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Lieferung und Lieferzeit 
1. Wir liefern alle Sach- und Dienstleistungen nach Auftragserteilung oder Bestätigung ab unserem Betrieb. Gläser, Geschirr, Bestecke, die nicht mit der unmittelbaren Lieferleistung in Zusammenhang stehen, und/oder nicht zu unserem Standardsortiment gehören, sowie Tische, Stühle etc., verleihen wir gegen Berechnung. 
2. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungsvereinbarungen sind verbindlich, es sei denn, wir sind an der Erfüllung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen oder durch höhere Gewalt, wie Streik, Naturkatastrophen oder Gewalttaten daran gehindert. In diesem Fall sind wir von der Liefer- und Leistungspflicht frei. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden bestehen in diesem Fall nicht. 
3. Bei unserer Angebotskalkulation gehen wir stets von einer ebenerdigen und barrierefreien Anlieferung aus. Wir erbitten daher bei Bestellung oder Angebotsanfrage Ihrerseits um Information, ob sich der Anlieferungsort im Erdgeschoss oder einem höherliegenden Stockwerk befindet. Sollte Letzteres der Fall sein und uns kein Fahrstuhl vor Ort zur Verfügung stehen, behalten wir uns vor, eine Erschwerniszulage zu berechnen. Sollten zum Entladen mehrere Kräfte nötig sein, wird der zusätzliche Personalaufwand gesondert in Rechnung gestellt. 4. Wird eine Terminanlieferung / -abholung verlangt, behalten wir uns vor höhere Abholkosten zu verlangen.

IV. Beanstandung
1. Sollten unsere Sach- und/oder Dienstleistungen dem Kunden Anlass zur Beanstandung geben, muss uns dies unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt werden. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht. Der Umtausch falsch bestellter Waren ist bei Lebensmitteln ausgeschlossen. 
2. Preisnachlässe können wir nur zugestehen, wenn die beanstandete Leistung trotz rechtzeitiger Reklamation nicht verbessert werden konnte.

V. Rücktritt 
1. Aufträge, die wir angenommen haben, können vom Kunden spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin storniert werden. Bei Abbestellung stellen wir dem Kunden 10% Bearbeitungsgebühr zuzüglich der angefallenen Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Abbestellung angefallen sind (z.B. Stornierung von bereits bestelltem Leihequipment etc.) in Rechnung. Storniert der Auftraggeber den Auftrag danach hat formbar events & catering Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt: bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vergütung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vergütung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Vergütung danach 100 % der Vergütung zzgl. ggf. schon angefallener Kosten durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.).

VI. Haftung 
1. Mit der Übernahme der Lieferungen und Leistungen durch den Kunden, geht die Gefahr für Verlust, Verminderung und Verschlechterung einschließlich der Haftung gegenüber Dritten sowie Folgeschäden, auf den Kunden über. Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit die Mietgegenstände vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur werden dem Mieter in Rechnung gestellt. In den Mietpreisen ist die Reinigung der Gegenstände enthalten. Leihgeschirr: Bei mitgeliefertem Geschirr und Besteck trägt der Kunde Sorge, dass bei derAbholung das Equipment wieder in den dazugehörigen grauen oder roten Kisten korrekt einsortiert ist. Besteck und Teller müssen sortenrein in den Kisten verstaut werden, damit diese beim Transport nicht beschädigt werden. Sollte formbar events & catering unsortierte Kisten bei einem Kunden abholen, wird formbar events & catering die dabei entstehenden Sortierkosten dem Kunden in Rechnung stellen. Buffetdekoration: Bei Buffets liefert formbar events & catering dem Kunden zusätzlich und kostenfrei zu Ihrer Speisenauswahl verschiedene Dekorationselemente. Bei diesen Dekorationselementen handelt es sich lediglich um Leihgaben. Der Kunde ist verpflichtet die Dekorationselemente bei der Abholung gesammelt bereit zu stellen. FehlendeDekorationselemente werden gesondert in Rechnung gestellt. Tischwäsche/Hussen: Der Kunde ist dazu verpflichtet die mitgelieferte Tischwäsche nach Gebrauch nur trocken in den Wäschesack oder die Kiste zu legen. Beschädigte Tischwäsche durch Stockflecken, Löcher, Brandlöcher oder bemalte Tischwäsche werden dem Kunden gesondert berechnet.
2. Der Kunde haftet ab Erhalt d es Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegenstandes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Der Kunde tritt etwaige Schadenersatzansprüch e gegen Dritte auf Verlangen an formbar events & catering ab. Alle Mietgegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Der Kunde haftet für Mietgegenstände in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verluste sowie hierdurch evtl. entgangene Mieteinnahmen, auch wenn die Schäden nicht von ihm selbst, sondern z.B. von seinen Gästen, durch uns gebuchtes Personal, unbekannten Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden. Für Transportschäden und entstandene Schäden vor Ort insbesondere durch unsachgemäße Handhabung der Mietsache durch den Kunden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Reparatureingriffe des Kunden sind nicht zulässig.
3. Die angebotenen Preise bei Zelten verstehen sich inklusive Montage und Demontage, ausgen ommen hiervon sind Schnellbauzelte. Beim Zelt ist ein Niveauausgleich von maximal 15 cm inbegriffen. Ein Niveauausgleich darüber hinaus wird gesondert berechnet. Der Kunde muss beim Aufbau von Zelten sicherstellen, dass der Aufbauplatz für eine Verankerung der Zelte bis zu einer Tiefe von 1 m frei von jeglichen Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Abwasser, Daten- und Telefonleitungen) ist. Ist dies nicht der Fall, muss der entsprechende Leitungsweg vor Aufbaubeginn genau gekennzeichnet werden. Der Auf bauort muss frei von versteckten Kampfmitteln sein. Für etwaige Flurschäden, die beim Auf - und Abbau, durch die Standzeit oder die Fahrzeuge entstehen, kommt formbar events & catering nicht auf. Für Schäden an Zelten durch Sturm, Unwetter oder höhere Gewalt, Vandalismus und andere Ursachen haftet der Kunde in vollem Umfang in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietsache. Des Weiteren haftet der Kunde auch für hieraus entstehende Mie tausfälle in voller Höhe. Bei Schnee muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast verursachte Schäden gehen zu Lasten des Kunden. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Kunde keine Änderungen am Mietgegenstand a nbringen oder vornehmen.

VII. Zahlungsbedingungen / Preise 
1. Unsere Zahlungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. 
2. Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höh e der jeweiligen Banksätze zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. 
3. Bei allen Bestellungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 50 % des Auftragswertes bei Auftragsannahme als Akontoza hlung, 2 Wochen vor Veranstaltungstermin, zu verlangen. 
4. Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischen Auftragsannahme (Zugang der Annahmeerklärung entscheidend) und Veranstaltungsbeginn behält sich formbar events & catering das Recht vo r, eine Preisänderung bzw. -anpassung vorzunehmen. 
5. Alle Personal-, Getränke- und Wäscheleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Getränkewerte werden auch nach Anbruchflaschen bzw. angebrochenen Getränke fässern und Anbruchkisten berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt.

VIII. Personal 
Für unser Personal berechnen wir einen festen Stundenlohn inklusive An - und Abfahrt innerhalb des Stadtgebietes. In unserem Honorar sind folgende Leistungen enthalten: gesetzliche Sozialabgaben (Arbeitgeberanteile zur Kranken -, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaftsbeiträge) Verwaltung und Disposition (Personalplanung, Gehaltsabrechnung und -abwicklung) zusätzliche Haftpflichtversicherung für alle Mitarbeiter. Übernachtungs- und Fahrtkosten werden extra berechnet, wenn sich der Veranstaltungsort weiter als 25 Kilometer vom Raum Hilden befindet. Die genauen Einsatzzeiten werden in Absprache m it dem Auftraggeber besprochen. Buffetaufbau und Abräumen, Eindecken und Dekorieren erfolgt ggf. durch unser Personal je nach Aufwand zum festen Stundensatz. Vereinbarte Tagestarife werden insbesondere auch in dem Fall in voller Höhe berechnet, wenn ein Mitarbeiter des Auftragnehmers aufgrund einer einseitigen Vorgabe des Auftraggebers weniger als die vertraglich vereinbarte Einsatzzeit pro Tag im Einsatz ist. Die Mindesteinsatzzeit für unser Personal beträgt 4 Stunden. Sollte die Einsatzzeit weniger als 4 Stunden betragen, werden automatisch die 4 Stunden Mindesteinsatzzeit berechnet. Eine angefangene Viertelstunde wird grundsätzlich als halbe Stunde, eine Dreiviertelstunde als ganze Stunde abgerechnet. Gesetzlich vorgegebene Pausen werden von unserem Personal eingehalten und vom Kunden bezahlt.

IX. Sonstiges 
1. Geringfügige Änderungen in unserem Buffet - und Speiseangebot können saisonbedingt auftreten. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Anzahl der Teilnehmer spätestens 7 Werktage vor dem Termi n der Leistungserbringung mitzuteilen. Bis 3 Tage vor der Leistungserbringung hat der Kunde die Möglichkeit, die Anzahl der Teilnehmer noch um maximal 5 % zu korrigieren. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, garantierten Anzahl, Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

Mit Erscheinen dieser AGBs verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit. Es gilt für mit formbar events & catering abgeschlossene Verträge deutsches Recht. 

Stand: 05. Juli 2019